Informationen
zur Abrechnung
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie über folgende Punkte betreffend die Abwicklung der
kindbezogenen Förderung informieren:
1. Nach wie vor gibt es technische Probleme beim Rechenzentrum Nord. Die Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen des Rechenzentrums sind bemüht, diese möglichst schnell zu
beheben.
Wir bitten die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
2. Die Anträge auf Abschlagszahlungen für Tagespflege können derzeit noch nicht im
Rahmen des KiBiG.web erstellt werden können. Ich bitte die Antragstellung außerhalb
des KiBiG.web entsprechend der bisherigen Vorlagen im Rahmen der kfta-
Tabellen (unter Einfügung des neuen Basiswerts in Höhe von 886,32 € für das Kindergartenjahr
2011/2012) vorzunehmen.
Die Erstellung der Bewilligungen ist im Rahmen des KiBiG.web möglich. Auch die
Endabrechnung für das Kindergartenjahr 2011/2012 kann vollständig über das Ki-
BiG.web
abgewickelt werden.
3. Um den Aufwand und Kosten bei der Beantragung der Abschlagszahlungen zu minimieren,
kann – entgegen der bisherigen Praxis – ab sofort bei den Anträgen auf Abschlagszahlungen
für Kindertageseinrichtungen im KiBiG.web auf einen zusätzlichen
Versand eines unterschriebenen Ausdrucks verzichtet werden. Das gleiche gilt für die
Verbescheidung der Abschlagszahlungen. Für die Wirksamkeit des Bescheids genügt
die Erstellung der Bewilligung auf Abschlagszahlung im Rahmen des KiBiG.web.
Auf das schriftliche Formerfordernis wird insoweit verzichtet.
Nachdem bei den Anträgen auf Abschlagszahlungen für Tagespflege noch nicht auf
das KiBiG.web zurückgegriffen werden kann, bedarf es dort noch eines gesonderten
Versands des Antrages. Bei der Bewilligung der Abschläge, die bereits im KiBiG.web
vorgenommen werden können, kann ebenfalls bereits auf einen Versand verzichtet
werden.
Da die Anträge auf Endabrechnung noch nicht elektronisch unterschrieben werden
können, bleibt dort das Verfahren noch unverändert: Der Träger muss den Antrag für
die Endabrechnung ausgedruckt und unterschrieben an die Gemeinde versenden.
Die Gemeinde wiederum muss den Bescheid für die Endabrechnung ausdrucken, unterschreiben
und
dem Träger zustellen, damit dieser wirksam wird.
4. Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass die Gemeinden nicht verpflichtet sind,
die Bundesmittel zur Betriebskostenförderung an die Träger weiterzuleiten. Sollte die
Gemeinde beabsichtigen, diese Mittel nicht weiterzuleiten, muss der Antrag des Trägers
auf Bundesmittel im KiBiG.web unbearbeitet bleiben. Nähere Informationen finden
Sie in der Kurzanleitung „Antrag auf Abschlag“ im KiBiG.web. Hat die Gemeinde
mit dem Antrag des Trägers auf Abschlagszahlungen bereits gleichzeitig die Bundesmittel
bewilligt, obwohl die Gemeinde die Bundesmittel behalten wollte, kann der
Bescheid aus technischen Gründen nicht zurückgeholt werden. Wir empfehlen diesen
Gemeinden, den Bescheid auf Abschlagszahlungen bezüglich der Bundesmittel unter
den
Voraussetzungen des § 45 SGB X zurückzunehmen.
5. Es ist geplant, das Programm KiBiG.web auf Wunsch zahlreicher Anwender ab dem
nächsten Kindergartenjahr 2012/2013 zu erweitern. Künftig wird es möglich sein, Anträge
auf Abschlagszahlungen automatisiert aus den Monatsdaten zu erstellen. Damit
entfällt bei vielen Trägern (insb. den Adebis-Nutzern) der manuelle Erfassungsaufwand.
Im KiBiG.web werden dann auch die systemischen Voraussetzungen für die
Anträge der Abschlagszahlungen für die Tagespflege vorliegen.
Für technische Rückfragen wenden Sie sich bitte an die von uns eingerichtete Service-
Hotline. Sie erreichen diese unter 0208/77 89 98 81.