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Wahl 2011 - Ergebnis

Der Wahlvorstand für die

Wahl der Mitarbeitervertretung

Bayreuth, den 01.03.2011

 

 

Sehr geehrte/r Dienststellenleiter/in,

wir möchten Ihnen das vorläufige Ergebnis der Wahl der Mitarbeitervertretung mitteilen.

Folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden in die Mitarbeitervertretung gewählt (in alphabetischer Reihenfolge):

 

Vorname

Nachname

Funktion

 Stimmen

Regina

Beyer

Verwaltungskraft Kirchengemeindeamt

 46

Karin

Freudenberg

Verwaltungskraft Kirchengemeindeamt

 59

Ute

Hohner

Verwaltung Kirchengemeindeamt

 34

Jeffrey

Jaeger

Friedhofsarbeiter

 13

Mira

Keller

Verwaltungskraft Kirchengemeindeamt

 21

Reinhard

Kollera

Friedhofsarbeiter

 33

Petra

Linz

Erzieherin Kinderhaus Windrad Grunau

 54

Christine

Meyer-Weinrich

Pfarramtssekretärin

 33

Zafar

Nabiev

Mesner Stadtkirche

 34

Stefanie

Newald

Kinderpflegerin Kindergarten St. Joh.

 41

Katja

Schmitt

Verwaltung Kirchengemeindeamt

 43

 

4. Zu Mitgliedern der Mitarbeitervertretung wurden gewählt (Platzierung nach Stimmenzahl – Losentscheid bei Stimmengleichheit)

 

Vorname

Nachname

Funktion

 Stimmen

Karin

Freudenberg

Verwaltungskraft Kirchengemeindeamt

 59

Petra

Linz

Erzieherin Kinderhaus Windrad Grunau

 54

Regina

Beyer

Verwaltungskraft Kirchengemeindeamt

 46

Katja

Schmitt

Verwaltung Kirchengemeindeamt

 43

Stefanie

Newald

Kinderpflegerin Kindergarten St. Joh.

 41

Zafar

Nabiev

Mesner Stadtkirche

 34

Ute

Hohner

Verwaltung Kirchengemeindeamt

 34

 

5.Ersatzmitglieder sind (Platzierung nach Stimmenzahl – Losentscheid bei Stimmengleichheit)

 

Vorname

Nachname

Funktion

 Stimmen

Christine

Meyer-Weinrich

Pfarramtssekretärin

 33

Reinhard

Kollera

Friedhofsarbeiter

 33

Mira

Keller

Verwaltungskraft Kirchengemeindeamt

 21

Jeffrey

Jaeger

Friedhofsarbeiter

 13

6. Die Wahl kann gem. § 14 Mitarbeitervertretungsgesetz[1] innerhalb von zwei Wochen, vom Tag der Bekanntgabe an gerechnet, von mindestens drei Wahlberechtigten oder der Dienststellenleitung schriftlich angefochten werden, wenn geltend gemacht wird, dass gegen wesentliche Bestimmungen über die Wahlberechtigung, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen und der Verstoß nicht behoben worden ist. Die Wahlanfechtung hat aufschiebende Wirkung.

7.  Die Anschrift der Schlichtungsstelle lautet:
 Landeskirchenamt – Schlichtungsstelle
Meiserstr. 11-13

80333 München

Telefon 089/5595-378

Telefax 089/5595-326

 

Bayreuth, den 01.03.2011           

Mit freundlichen Grüßen

                                                   

 

 

Petra Geist                                   Markus Scherm                                     Heike Komma

 

 

 

 


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